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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Heroes & Heroines GmbH

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 Stand: 1. 1. 2025

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1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Heroes & Heroines GmbH, Kandlgasse 15/7, 1070 Wien, Österreich (nachfolgend „Agentur“ genannt), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt).

 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfasst.

 

1.3 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen auch über ihre unselbständige Zweigniederlassung in Berlin zu erbringen. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Heroes & Heroines GmbH mit Sitz in Wien.

 

1.4 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

 

2. Angebote und Vertragsinhalt

 

2.1 Umfang und Inhalt der von der Agentur geschuldeten Leistungen werden jeweils einzelvertraglich festgelegt. Maßgeblich ist der zwischen der Agentur und dem Kunden abgeschlossene Vertrag, hilfsweise das von der Agentur unterbreitete und vom Kunden angenommene Angebot.

 

2.2 Die nach Ziffer 2.1 geschuldeten Leistungen werden nachfolgend einheitlich als „Leistungsgegenstand“ bezeichnet.

 

2.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen, medialen oder sonstigen Erfolg. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Gewähr dafür, dass Medienberichte erscheinen, Inhalte veröffentlicht werden oder eine bestimmte Reichweite, Interaktion oder Conversion erzielt wird.

 

2.4 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsgegenstands bedürfen der Abstimmung in Textform. Nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasste Mehrleistungen sind gesondert zu vergüten.

 

3. Leistungsgegenstand und Leistungserbringung

 

3.1 Gegenstand der von der Agentur geschuldeten Leistungen sind die jeweils vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Erfolgsschulden werden – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht übernommen.

 

3.2 Bei PR-, Kommunikations-, Social-Media-, Influencer-, Event- oder Produktionsleistungen steht die Agentur insbesondere nicht für redaktionelle Entscheidungen Dritter, Veröffentlichungen, algorithmische Verbreitung, Teilnehmerzahlen, Reichweiten, Conversion-Ziele, Absatzentwicklungen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse ein.

 

3.3 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Durchführung ihrer Leistungen Mitarbeiter:innen, freie Mitarbeitende, verbundene Unternehmen und Subunternehmer zu bedienen. Die Auswahl und der Austausch der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen obliegen der Agentur, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden.

 

3.4 Die Agentur benennt dem Kunden auf Wunsch eine zentrale Ansprechperson. Der Kunde benennt seinerseits eine entscheidungsbefugte Kontaktperson.

 

3.5 Soweit abnahmefähige Arbeitsergebnisse geschuldet sind, gelten diese als vertragsgemäß erbracht, wenn der Kunde nicht binnen drei (3) Werktagen nach Übermittlung in Textform wesentliche Mängel rügt. Geringfügige, den Gebrauchszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Bei berechtigter Mängelrüge steht der Agentur das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu.

 

4. Vergütung, Preise und Preisänderungen

 

4.1 Es gelten die im jeweiligen Vertrag, Angebot oder Leistungsverzeichnis vereinbarten Vergütungen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

4.2 Soweit ein laufendes monatliches Pauschalhonorar (Retainer) vereinbart wurde, umfasst dieses ausschließlich den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang. Mehrleistungen außerhalb dieses Umfangs sind gesondert zu vergüten.

 

4.3 Bei projektbezogenen Leistungen richtet sich die Vergütung nach dem individuell vereinbarten Pauschalhonorar oder – soweit vereinbart – nach Aufwand auf Grundlage des im Angebot oder in der Agenturpreisliste ausgewiesenen Stundensatzes.

 

4.4 Für sämtliche im Interesse des Kunden beauftragten Fremdkosten erhebt die Agentur – sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist – ein Handling-Entgelt von 20 % der jeweiligen Nettokosten. Dies gilt auch für durch die Agentur koordinierte Drittleistungen, Produktionen, Eventkosten, externe Services und vergleichbare Aufwendungen.

 

4.5 Reisekosten und Reisezeiten werden – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – gesondert berechnet. Reisezeiten werden mit dem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Stundensatz abgerechnet; sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt dieser EUR 100,00 pro Stunde. Reisekosten werden gegen Nachweis nach Aufwand berechnet.

 

4.6 Gesetzliche oder sonstige kundenspezifisch veranlasste Drittaufwände und Abgaben, insbesondere Zölle, ausländische Umsatzsteuer, Gebühren, Abgaben an Verwertungsgesellschaften oder ähnliche gesetzliche Belastungen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

 

4.7 Soweit sich im Verlauf eines Projekts wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs, der Umstände oder der vom Kunden bereitgestellten Informationen ergeben, ist die Agentur berechtigt, ein angepasstes Angebot zu unterbreiten. Eine Verpflichtung zur Erbringung hieraus resultierender Mehrleistungen besteht erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform.

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5. Fälligkeit und Abrechnung

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5.1 Die Agentur ist berechtigt, das vereinbarte Honorar sowie veranschlagte Fremdkosten vor Leistungsbeginn in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.

 

5.2 Die Agentur ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang zu beginnen oder bereits begonnene Leistungen auszusetzen, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben.

 

5.3 Fremdkosten können vollständig oder anteilig im Voraus abgerechnet werden. Nach Abschluss des jeweiligen Projekts oder Leistungszeitraums erfolgt – soweit erforderlich – eine Schlussabrechnung über tatsächlich angefallene Fremdkosten, Reisezeiten und sonstige nach Aufwand abzurechnende Leistungen.

 

5.4 Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen auf Honorare und Fremdkosten zu verlangen.

 

5.5 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Agentur anerkannten Forderungen zulässig.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

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6.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

 

6.2 Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die auf unrichtigen, verspäteten oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist vom Kunden gesondert zu vergüten.

 

6.3 Soweit der Kunde Freigaben schuldet, gelten übermittelte Inhalte, Konzepte, Texte, Planungen oder Produktionen als freigegeben, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls jedoch binnen der im Einzelfall gesetzten Frist, widerspricht oder Änderungswünsche mitteilt.

 

6.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, Leistungen auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Informationen zu erbringen, Termine angemessen zu verschieben oder vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche der Agentur bleiben unberührt.

 

7. Rechte Dritter / Materialien des Kunden

 

7.1 Die Agentur steht nicht dafür ein, dass der Leistungsgegenstand frei von Schutzrechten Dritter ist, soweit die Agentur bei seiner Erstellung nicht ausschließlich eigenes, rechtsfreies Material verwendet.

 

7.2 Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Marken, Namen, Materialien, Daten oder sonstige Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte verfügt.

 

7.3 Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder Materialien geltend gemacht werden, und ersetzt der Agentur sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

 

7.4 Die Parteien werden einander unverzüglich in Textform benachrichtigen, wenn Ansprüche Dritter wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend gemacht werden.

 

8. Rücktritt, Stornierung und Vertragsbeendigung

 

8.1 Wird ein Vertrag vor Beginn seiner Durchführung vom Kunden beendet, angefochten oder aus Gründen aufgehoben, die die Agentur nicht zu vertreten hat, ist die Agentur berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme als Ersatz für bereits entstandenen internen Aufwand zu verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

8.2 Wird ein Vertrag nach Beginn seiner Durchführung vom Kunden beendet oder aus Gründen aufgehoben, die die Agentur nicht zu vertreten hat, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen sowie sämtliche bis dahin angefallenen oder nicht mehr stornierbaren Fremdkosten zu verlangen.

 

8.3 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

9. Gewährleistung

 

9.1 Sofern im Einzelfall ausnahmsweise ein bestimmter Leistungserfolg geschuldet ist, hat der Kunde etwaige Mängel unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.

 

9.2 Die Agentur ist berechtigt, von ihr zu vertretende Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.

 

9.3 Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unmöglich, kann der Kunde – soweit gesetzlich zulässig – Preisminderung verlangen oder vom Vertrag hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils zurücktreten.

 

9.4 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren – soweit gesetzlich zulässig – binnen sechs (6) Monaten ab Erbringung der jeweiligen Leistung.

 

10. Haftung

 

10.1. Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

10.3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Agentur insbesondere ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverluste, Produktionsausfälle sowie Ansprüche Dritter, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur beruhen.

 

10.4. Soweit eine Haftung der Agentur trotz der vorstehenden Regelungen besteht, ist diese – soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund – der Höhe nach auf 30 % des Gesamt-Nettohonorarvolumens, maximal jedoch auf EUR 150.000, begrenzt.

 

10.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche im Zusammenhang mit Vertraulichkeit, Datenschutz, Nutzungsrechten, Rechten Dritter, Mitwirkungspflichten des Kunden sowie für Pflichtverletzungen von Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen, freien Mitarbeitenden, Subunternehmern, verbundenen Unternehmen und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Agentur.

 

10.6. Vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Agentur verjähren – soweit gesetzlich zulässig – binnen zwei (2) Jahren ab dem haftungsbegründenden Ereignis.

 

11. Rechte an Arbeitsergebnissen / Background-IPR

 

11.1 Der Kunde ist berechtigt, die von der Agentur erstellten und bezahlten Arbeitsergebnisse im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und sind gesondert zu vergüten.

 

11.2 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtlich schutzfähig sind, verbleiben die Urheberrechte bei der Agentur bzw. den jeweiligen Urheber:innen, soweit gesetzlich zulässig.

 

11.3 Unberührt bleiben sämtliche vorbestehenden oder unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelten Rechte und Materialien der Agentur, insbesondere Kontakt- und Presseverteiler, KOL-/Influencer-Datenbanken, CRM-Einträge, Templates, Tools, Methoden, Konzepte und Know-how (Background-IPR). Hieran werden keine Rechte übertragen. Eine Offenlegung personenbezogener Kontakt- oder Verteilerdaten erfolgt nicht, es sei denn aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

 

11.4 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen Dritter werden – soweit möglich und vertraglich vorgesehen – nur in dem Umfang übertragen, in dem sie der Agentur selbst eingeräumt wurden. Alle hiermit verbundenen Kosten trägt der Kunde.

 

12. Vertragsstrafen und Schadenspauschalen

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Die Agentur akzeptiert keine Vertragsstrafen, pauschalierten Schadensersatzregelungen oder sonstigen verschuldensunabhängigen Sanktionsmechanismen, sofern dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich und beiderseits in Textform vereinbart wurde.


13. Höhere Gewalt

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13.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, die die Erbringung der Leistungen wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Dienstleistern, Pandemien, Naturereignisse oder sonstige vergleichbare Umstände, berechtigen die Agentur, die Leistungserbringung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen.

 

13.2 Die Agentur wird den Kunden über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren.

 

13.3 Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

14. Vertragsdauer und Kündigung

 

14.1 Vertragsdauer, Kündigungsfristen und Zeitpläne ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.

 

14.2 Soweit weder im Einzelvertrag noch im Angebot etwas Abweichendes geregelt ist, gelten Verträge über laufende Leistungen als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

 

14.3 Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit gilt für eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden, die nicht auf einem von der Agentur zu vertretenden Umstand beruht, Folgendes: Für die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen ist die volle vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Für künftig entfallende Leistungen entfällt die Vergütung nur insoweit, als die Agentur Aufwendungen erspart oder anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten tatsächlich und zumutbarerweise erzielt.

 

15. Vertraulichkeit, Datenschutz und Eigen-PRAnwendbares 

 

15.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die die jeweils andere Partei ausdrücklich und schriftlich als vertraulich bezeichnet hat oder die nach ihrer Natur als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und – soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

 

15.2 Die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten im erforderlichen Umfang verarbeitet und können hierfür auch an externe Dienstleister (Auftragsverarbeiter) weitergegeben werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. b), c) und f) DSGVO. Betroffene Personen haben Rechte gemäß Artikel 12 bis 21 DSGVO. Weiterführende Informationen zum Datenschutz finden sich unter: https://www.heroes-heroines.com/dsgvo

 

15.3 Sofern der Kunde Daten Dritter an die Agentur weiterleitet, stellt der Kunde sicher, dass er hierzu berechtigt ist und die datenschutzrechtlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt hat.

 

15.4 Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen ihrer Eigenwerbung, insbesondere in Präsentationen, Cases, Awards, auf der Website, in Pitches und in sonstigen Referenzdarstellungen, den Namen, die Marke und das Logo des Kunden sowie eine nicht vertrauliche Beschreibung der erbrachten Leistungen zu verwenden, soweit dadurch keine Vertraulichkeitsinteressen des Kunden verletzt werden. Dieses Recht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

 

16.  Abwerbeverbot

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16.1 Während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dessen Beendigung verpflichtet sich der Kunde, Mitarbeiter:innen, freie Mitarbeitende oder wesentliche Projektbeteiligte der Agentur nicht ohne vorherige Zustimmung der Agentur unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen.

 

16.2 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

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17. Schlussbestimmungen

 

17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

 

17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrunde liegenden Vertrags unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

 

17.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

 

17.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Agentur und dem Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien, Österreich. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

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