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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Heroes & Heroines GmbH

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 Stand: 1. Juli 2013

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Heroes & Heroines GmbH, Kandlgasse 15/7, A-1070 Wien (nachfolgend „Heroes & Heroines GmbH“ genannt), mit ihren Auftraggebern (nachfolgend „AG“ genannt).

 

1.2. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG wird bereits hiermit widersprochen. Diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch die Heroes & Heroines GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt.

 

2. Angebote und Vertragsinhalt

 

2.1. Umfang und Inhalt der von der Heroes & Heroines GmbH geschuldeten Leistungen werden jeweils einzelvertraglich festgelegt. Maßgeblich ist hierfür, soweit beidseitig unterzeichnet, der zwischen Heroes & Heroines GmbH und dem AG schriftlich abgeschlossene Vertrag und in Ermangelung eines solchen Vertrages das von der Heroes & Heroines GmbH unterbreitete Angebot, soweit diesem nicht widersprochen wurde.

2.2. Die nach 2.1. von der Heroes & Heroines GmbH geschuldeten Leistungen werden nachfolgend einheitlich als „Leistungsgegenstand“ bezeichnet. Sofern es nicht ausdrücklich vereinbart ist, steht die Heroes & Heroines GmbH nicht für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs als Folge ihrer Leistungen ein.

 

3. Leistungsgegenstand

 

3.1. Gegenstand der durch die Heroes & Heroines GmbH geschuldeten Leistungen sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend einzelvertraglich geregelt, die vereinbarte Dienstleistung. Leistungserfolge sind dagegen weder vereinbart noch geschuldet. So garantiert die Heroes & Heroines GmbH etwa bei der Vermittlung von Medienkontakten weder die Veröffentlichung eines Beitrages noch dessen Inhalt. Die Heroes & Heroines GmbH steht dagegen für Inhalte von Beiträgen ein, die von der Heroes & Heroines GmbH selbst vorgegeben oder kreiertwurden.

 

3.2. Soweit die Heroes & Heroines GmbH mit des AG ein monatliches Pauschalhonorar vereinbart hat, besteht grundsätzlich die Verpflichtung geeignete Mitarbeiter zu den vereinbarten Stunden je Monat einzusetzen. Die Heroes & Heroines GmbH ist allerdings berechtigt nicht angefallene Stunden bzw. gearbeitete Mehrstunden in angemessenen Rahmen in spätere Monate vorzutragen.

 

3.3. Auf Verlangen des AGs erteilt die Heroes & Heroines GmbH jederzeit Auskunft über den Stand der Leistungen. Die Erstellung umfassender schriftlicher Berichte, insbesondere auch zur Vorlage an Dritte, wird jeweils im Einzelfall abge­stimmt.

 

3.4. Die Heroes & Heroines GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung ihrer Leistungen Subunternehmer zu bedienen. Die Heroes & Heroines GmbH ist für die Auswahl der mit Durch­führung der Leistungen betrauten Mitarbeiter verantwortlich. Dies schließt das Recht ein, unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des AGs im Verlauf eines Projekts einzelne Mitarbeiter oder ein gesamtes Team auszutauschen.

 

3.5. Soweit vereinbarter Leistungsgegenstand die Überlassung eines Teils des Showrooms der Heroes & Heroines GmbH ist, schuldet die Heroes & Heroines GmbH die Ausstellung der vom AG gewünschten Exponate auf den vom AG gemieteten Stangenmetern.

 

3.6. Jede Partei benennt der anderen Partei einen Projektmanager, der zur Abgabe und Entgegennahme von Informationen und Willenserklärungen berechtigt ist sowie die volle Verantwortung für die planmäßige Durchführung der vertraglichen Leistungen übernimmt.  

 

4. Preise / Preisänderungen

 

4.1. Zwischen den Vertragsparteien gelten die in dem Vertrag bzw. unwidersprochenen Angebot genannten Preise als vereinbart. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich des zum Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuersatzes.

 

4.2. Die Heroes & Heroines GmbH vereinbart mit AGs regelmäßig monatliche Pauschalvergütungen. Diese setzen sich aus einem Grundhonorar und einer Pauschale für Bürokosten zusammen. Bei der Bemessung des monatlichen Grundhonorars wird der jeweils aktuelle Stundensatz der eingesetzten Mitarbeiter mit den voraussichtlich erforderlichen Stunden multipliziert. Die Heroes & Heroines GmbH und AG verpflichten sich, nach angemessener Frist gegebenenfalls das Pauschalhonorar anzupassen, soweit die kalkulierte Stundenzahl sich als nicht zutreffend erweist. Die Bürokosten werden von der Heroes & Heroines GmbH zunächst insgesamt ermittelt und anhand der zu erwartenden Mitarbeiterstunden veranschlagt.

 

4.3. Bei projektbezogenen Leistungen ohne kontinuierliche Beauftragung von der Heroes & Heroines GmbH werden die voraussichtlich anfallenden Stunden mit entsprechenden Stundensätzen in einem Angebot durch die Heroes & Heroines GmbH an den AG übermittelt. Sollten die veranschlagten Stunden den tatsächlich erforderlichen für die Wahrnehmung des Projektes nicht entsprechen, verpflichten sich beide Parteien, das Honorar entsprechend anzupassen.


4.4. Im Rahmen von Projekten verrechnet HEROES & HEROINES 15% Aufwandspauschale auf über die Agentur koordinierten und abgerechneten Fremdkosten sofern vertraglich nicht anders vereinbart.

 

4.5. Der Preis für die Überlassung des Showrooms richtet sich nach den in Anspruch genommenen Stangenmetern und dem hierfür von der Heroes & Heroines GmbH festgelegten und vereinbarten Preis.

 

4.6. Reisekosten für durch die Heroes & Heroines GmbH eingesetzte Mitarbeiter werden vom AG erstattet. Reisekosten beinhalten dabei insbesondere die Kosten für Verkehrsmittel (Flugzeug, Taxi, Mietwagen oder Zug) und für die Unterbringung. Für Flüge sind die Kosten nur für die Inanspruchnahme der Economy-Class, bei Zugreisen nur die für die erste Klasse und bei der Unterbringung nur die für ein Viersternehotel erstattungsfähig, soweit der Mitarbeiter nicht in einem Hotel des Kunden untergebracht wird.

5. Fälligkeit der Leistung und Gegenleistung

5.1. Die Fälligkeit der Leistungen der Heroes & Heroines GmbH richtet sich nach den gemeinsamen Absprachen zwischen der Heroes & Heroines GmbH und dem AG, die nach Möglichkeit einen gemeinsamen Zeitplan erstellen und erforderlichenfalls anpassen.

 

5.2. Bei Vorliegen von durch die Heroes & Heroines GmbH zu vertretenden Leistungsverzögerungen wird die Dauer der vom AG gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei der Heroes & Heroines GmbH beginnt.

 

5.4. Der Vergütungsanspruch der Heroes & Heroines GmbH wird, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes festgelegt wurde, jeweils am Ende eines Monats nicht jedoch vor Ablauf von zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.

 

6. Mitwirkungspflichten

6.1. Der AG ist verpflichtet, der Heroes & Heroines GmbH die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen zu erteilen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, die der AG zu verantworten hat, ist die Heroes & Heroines GmbH berechtigt, die kontinuierlichen Leistungen oder den Leistungsumfang, um die anfallenden Honorarstunden zu erweitern.

 

6.2. Die vom AG zur Verfügung gestellten Informationen dienen als wesentliche Grundlage für die Beratung- und Planungsleistungen der Heroes & Heroines GmbH. Die Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen geht zu Lasten des AGs.

 

6.3. Mit der Abnahme von Konzepten, Texten oder sonstigen Leistungen gelten die Informationen als vollständig und richtig erteilt. Muss ein Konzept oder eine sonstige Leistung aufgrund der Korrektur bereits erteilter Informationen oder infolge des Nachreichens von Informationen abgeändert werden, gilt dies stets als Erweiterung des Leistungsumfangs.

 

6.4. Falls der AG seiner Informationspflicht nicht nachkommt, hat die Heroes & Heroines GmbH ihn schriftlich aufzufordern, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Kommt der AG seiner Informationspflicht trotz Fristsetzung nicht nach, so ist die Heroes & Heroines GmbH berechtigt, seine Leistung auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen zu erbringen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Die Heroes & Heroines GmbH kann außerdem sämtliche Aufwendungen ersetzt verlangen, die die Heroes & Heroines GmbH im Rahmen des Vertragsverhältnisses gemacht hat und die infolge der Pflichtverletzung des AGs vergeblich waren oder zusätzlich erbracht werden mussten.

 

7. Freiheit von Rechten Dritter

 

7.1. Die Heroes & Heroines GmbH steht nicht dafür ein, dass der Leistungsgegenstand frei von Schutzrechten Dritter ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Heroes & Heroines GmbH bei der Erstellung des Leistungsgegenstands Bezeichnungen, Texte, Bilder, Namen, o.ä. kreiert bzw. verbreitet.

 

7.2. Sofern der AG die Heroes & Heroines GmbH für die Durchführung des Vertrages Materialien zur Verfügung stellt, steht er dafür ein, dass diese frei von Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind, welche die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Der AG stellt die Heroes & Heroines GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen bestehender Rechte an den eingebrachten Materialien gegen die Heroes & Heroines GmbH geltend machen. Der AG übernimmt insbesondere sämtliche Verpflichtungen gegenüber Urheberrechts-Wahrnehmungsgesellschaften.

 

7.3. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.

 

8. Rückabwicklung von Verträgen

 

8.1. Wird ein Vertrag vor Beginn seiner Durchführung durch den AG gekündigt, wirksam angefochten oder tritt der AG aus Gründen von dem Vertrag zurück, die die Heroes & Heroines GmbH nicht zu vertreten hat, berechnet die Heroes & Heroines GmbH eine Pauschale von 25 % der Auftragssumme für entstandene Aufwendungen, sofern nicht der AG nachweist, dass kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

8.2. Wird ein Vertrag nach Beginn seiner Durchführung durch den AG gekündigt oder wirksam angefochten oder tritt der AG aus Gründen, die die Heroes & Heroines GmbH nicht zu vertreten hat, von dem Vertrag zurück, ist die Heroes & Heroines GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

 

8.3. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens- oder Vergütungsanspruchs durch die Heroes & Heroines GmbH bleibt vorbehalten.

 

9. Gewährleistung

Sollte aufgrund einzelvertraglicher Regelungen ein Leistungserfolg vereinbart und geschuldet sein, gelten die nachfolgenden Regelungen:

 

9.1. Etwaige Mängel der Leistung hat der AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit eine Nachbesserung möglich und mit einem ange­messenen Aufwand durchführbar ist, hat die Heroes & Heroines GmbH das Recht, von ihm zu vertretende Mängel zu beseitigen.

 

9.2. Bei Verweigerung, Unmöglichkeit, Fehlschlagen oder unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung kann der AG nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

 

9.3. Gewährleistungsansprüche des AG verjähren innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Abschluss der betreffenden Leistungen.

 

9.4. Für Mangelfolgeschäden haftet die Heroes & Heroines GmbH nur gemäß nachstehender Nr. 10. Diese Haftungsfreizeichnung gilt allerdings nicht, wenn eine Eigenschaftszusicherung vorlag, die den eingetretenen Mangelfolgeschaden umfasst, und wenn der eingetretene Schaden auf dem Fehlen dieser Eigenschaft beruht.

 

10. Haftung

 

10.1. Soweit in den übrigen Bestimmungen nichts weiter geregelt ist, haftet die Heroes & Heroines GmbH auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außerver­traglicher Pflichten bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten sowie seiner Erfüllungsgehilfen.

 

10.2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Heroes & Heroines GmbH bei Verletzung wesent­licher Vertragspflichten.

 

10.3. Eine hiernach bestehende Haftung ist bei Vorsatz oder grober Fahr­lässigkeit von Erfüllungsgehilfen sowie in allen Fällen leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus ist die Haftung für jeden einzelnen Schadensfall summen­mäßig auf 30 % des Gesamt-Nettohonorarvolumens, maximal EUR 150.000, begrenzt.

 

10.4. Vertragliche Schadensersatzansprüche des AGs gegen die Heroes & Heroines GmbH verjähren binnen einer Frist von zwei Jahren seit ihrem Entstehen.

 

11. Rechte an Arbeitsergebnissen

 

11.1. Der AG darf die Ergebnisse der Leistungen der Heroes & Heroines GmbH nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke nutzen und nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Heroes & Heroines GmbH veröffentlichen. Die Veröffentlichung hat stets unter namentlicher Nennung der vollständigen Bezeichnung von die Heroes & Heroines GmbH zu erfolgen; jede Veränderung gegenüber den Originalunterlagen der Heroes & Heroines GmbH bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Weitergabe der Ergebnisse der Leistungen an Dritte bedarf ebenfalls der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

11.2. Soweit die Ergebnisse der Leistungen der Heroes & Heroines GmbH urheberrechtsfähig sind, steht das Urheberrecht der Heroes & Heroines GmbH zu.

 

12. Höhere Gewalt


Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, von der Heroes & Heroines GmbH nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wozu auch Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen zählen, berechtigen die Heroes & Heroines GmbH, die Erfüllung seiner Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Heroes & Heroines GmbH wird den AG über den Eintritt derartiger Leistungshindernisse unverzüglich informieren. Überschreiten die sich aus einem Ereignis gemäß vorstehendem Satz 1 ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Schadenser­satzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

 

13. Vertragsdauer, Kündigung

 

13.1. Die Vertragsdauer, Kündigungsfrist und der Zeitplan für die Leistung der Heroes & Heroines GmbH ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dem von der Heroes & Heroines GmbH unterbreiteten Angebot, sofern diesem nicht widersprochen wurde.

 

13.2. Wurde weder im jeweiligen Einzelvertrag noch in dem von der Heroes & Heroines GmbH unterbreiteten Angebot eine Vertragsdauer oder Kündigungsfrist angegeben, so gilt der Vertrag als für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann in diesem Fall von beiden Parteien jeweils zum Monatsletzten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

13.3. Bei Verträgen mit bestimmter Vertragslaufzeit kommt bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den AG gemäß vorstehendem Abs. 2, die nicht auf einen von der Heroes & Heroines GmbH zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist, folgende Vergütungsregelung zur Anwendung: Für die bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen ist die volle verein­barte Vergütung zu bezahlen. Für die in Folge der Kündigung nicht mehr zu erbringenden Leistungen entfällt die Vergütung insoweit, als der Heroes & Heroines GmbH Auf­wendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung dadurch freigewordener Kapazitäten Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.

 

14. Anwendbares Recht

 

14.1. Die Vertragsbeziehungen zwischen der Heroes & Heroines GmbH und dem AG unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.

 

14.2. Ist der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag der Sitz der Heroes & Heroines GmbH. Das Recht der Heroes & Heroines GmbH, den AG an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu ver­klagen, bleibt unberührt. 

 

15. Schlussbestimmungen

 

15.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages unter Einschluss der vor­liegenden Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

 

15.2. Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein sollten oder der Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der un­wirksamen Bestimmung ist diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Fall von Lücken ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem ent­spricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein be­dacht.

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